Gut zu wissen

Hier geben wir Ihnen einige nützliche Informationen zu Leistungen Gesetzlicher Krankenkassen, den Eigenanteil bei Zahnersatz, Ratenzahlungen oder Zusatzversicherungen an die Hand.

Durch ständige Veränderungen in der Gesetzgebung herrscht zum Teil große Verunsicherung darüber, welche Behandlungen die Krankenkassen übernehmen und für welche Behandlungen Sie selbst die Kosten tragen müssen.

Mit dieser Informationsseite möchten wir Ihnen eine erste Hilfestellung zu den wichtigsten Fragen geben.

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen:

Grundleistungen:

Grundleistungen sind Leistungen, die Ihre Krankenkasse für Sie übernehmen. Dabei wird vom Gesetz vorgeschrieben, dass die Behandlung ausreichend, notwendig, wirtschaftlich und zweckmäßig sein muss.

Mehrleistungen:

Mehrleistungen sind Kassenbehandlungen, die mit besseren Materialien oder aufwändigeren Techniken durchgeführt werden (z.B. bei hochwertigeren Füllungen oder die Herstellung von hochwertigerem Zahnersatz). Diese Mehrleistung wird Ihnen berechnet.

Komfortleistungen:

Komfortleistungen sind Leistungen, die über das ausreichende, notwendige, wirtschaftliche und zweckmäßige Maß hinausgehen und somit NICHT von der Kasse bezuschusst werden.
Dazu gehören u.a. das Bleichen von Zähnen oder Zahnschmuck (also i.d.R. Leistungen, die medizinisch betrachtet nicht unbedingt notwendig sind).

Informieren Sie sich gerne, welche Leistungen Sie in unserer Praxis in Anspruch nehmen können.
Bei Fragen sprechen Sie uns einfach an!

Für gesetzlich Krankenversicherte gilt seit 01.01.2005 ein geändertes Zuschuss-System für Zahnersatz.

Was bedeutet das konkret?

Die Krankenkassen bezahlen sogenannte Festzuschüsse (FZ). Für einen bestimmten zahnmedizinischen Befund erhalten Sie stets den selben Festbetrag als Zuschuss, egal, für welchen Zahnersatz Sie sich entscheiden.
Sie haben also in größerem Umfang die Möglichkeit, die Therapie und die Art des Zahnersatzes auszuwählen.
Der Festzuschuss geht dadurch nicht verloren.

Durch diese Regelung erhalten Sie erstmalig auch für solche Therapien einen Zuschuss, die bisher nicht bezuschusst wurden (z.B. alle Versorgungen mit Zahnersatz auf Implantaten).

Bei der Auswahl und Planung Ihres Zahnersatzes werden Sie von uns aufgeklärt und beraten, da gesetzliche Bestimmungen und besondere Richtlinien zu berücksichtigen sind. Zu unterscheiden ist zwischen unterschiedlichen Formen des Zahnersatzes:

Regelversorgung, gleichartiger und andersartiger Zahnersatz

  • Die Regelversorgung ist die Behandlung, die beim vorliegenden zahnmedizinischen Befund als "Standardtherapie" anzusehen ist.
  • Von gleichartigem Zahnersatz wird gesprochen, wenn zu der Regelversorgung noch zusätzliche Leistungen hinzukommen.
  • Von andersartigem Zahnersatz wird gesprochen, wenn Sie sich für eine Therapie entscheiden, die sich vollständig von der Regelversorgung unterscheidet.

Das Festzuschuss-System deckt ca. 50 Prozent der durchschnittlichen Kosten für die Regelversorgung ab.

Beispiele zum Thema Zahnersatz finden Sie in unserem Leistungsangebot.

Da Sie unsere Rechnungen von der Zahnärztlichen Abrechnungsgesellschaft in Düsseldorf (ZA) erhalten, haben Sie die Möglichkeit Ihre Rechnung in Raten zu zahlen. Setzen Sie sich dafür mit der ZA in Verbindung und erstellen Sie einen individuellen Plan für Ihre Ratenzahlung.

 

Viele Patienten sind verunsichert, ob Sie sich für eine Zusatzversicherung entscheiden sollen. Zudem wird diese Entscheidung erschwert durch großflächige Angebote verschiedener Versicherungen.

Hier ein Link als Hilfestellung für Ihre Entscheidung:

Der gleiche Service wird auch für Kindertarife angeboten, welche kieferorthopädische Kosten übernehmen.

Schauen Sie dazu einfach hier: http://www.kfo-versicherungsvergleich.de/